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VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anspruch auf Widerruf der beamtenrechtlichen Altersteilzeitbewilligung;Im Einzelfall Anspruch aus Fürsorgepflicht des Dienstherrn insbesondere wegen Gefährdung des Existenzminimums nicht nachgewiesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VG Ansbach, 11.12.2007 - AN 11 K 06.03963
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Bei auf eigenen Antrag ergehenden, den Beamtenstatus berührenden Entscheidungen (neben dem Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit etwa derjenige auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Beurlaubung ohne Bezüge) kann nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.1997, 2 C 3.96, BVerwGE 104, 375 ff.), auf die das Gericht ausdrücklich Bezug nimmt, der wirksam gestellte Antrag nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an den Betroffenen ohne Zustimmung des Dienstherrn nicht mehr mit der Folge zurückgenommen werden, dass dadurch die antragsgemäße Bewilligung von Altersteilzeit nachträglich rechtswidrig würde (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003, 2 A 362/03, NordÖR 2004, 78 f., VG Minden, Urteil vom 2.9.2008, 10 K 647/08 sowie VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 ).Schließlich sind auch keine schweren Nachteile für das Gemeinwohl im Sinne von § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG zu besorgen, die einen Widerruf der Altersteilzeitbewilligung beim Kläger gebieten würden (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 , Urteil vom 8.12.2008, AN 11 K 07.01770 ).
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770
Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Schließlich sind auch keine schweren Nachteile für das Gemeinwohl im Sinne von § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG zu besorgen, die einen Widerruf der Altersteilzeitbewilligung beim Kläger gebieten würden (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 , Urteil vom 8.12.2008, AN 11 K 07.01770 ). - BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06
Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Im vorliegenden Zusammenhang kann zunächst dahinstehen, ob - angesichts fehlender spezialgesetzlicher Regelungen im BBG zur Aufhebung einer bereits verfügten Altersteilzeit außerhalb des vorliegend nicht einschlägigen Tatbestandes des § 72 b Abs. 3 i.V.m. § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG - die allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen der §§ 48 ff. VwVfG, hier insbesondere § 49 VwVfG zum Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte aus rechtssystematischen Gründen überhaupt Anwendung finden können (…vgl. VG Minden, a.a.O; ferner zum Grundsatz der Rechtsbeständigkeit von Statusentscheidungen BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, 2 C 22.06, DRiZ 2008, 322, 324).
- BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Bei auf eigenen Antrag ergehenden, den Beamtenstatus berührenden Entscheidungen (neben dem Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit etwa derjenige auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Beurlaubung ohne Bezüge) kann nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.1997, 2 C 3.96, BVerwGE 104, 375 ff.), auf die das Gericht ausdrücklich Bezug nimmt, der wirksam gestellte Antrag nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an den Betroffenen ohne Zustimmung des Dienstherrn nicht mehr mit der Folge zurückgenommen werden, dass dadurch die antragsgemäße Bewilligung von Altersteilzeit nachträglich rechtswidrig würde (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003, 2 A 362/03, NordÖR 2004, 78 f., VG Minden, Urteil vom 2.9.2008, 10 K 647/08 sowie VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 ). - OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03
Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Bei auf eigenen Antrag ergehenden, den Beamtenstatus berührenden Entscheidungen (neben dem Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit etwa derjenige auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Beurlaubung ohne Bezüge) kann nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.1997, 2 C 3.96, BVerwGE 104, 375 ff.), auf die das Gericht ausdrücklich Bezug nimmt, der wirksam gestellte Antrag nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an den Betroffenen ohne Zustimmung des Dienstherrn nicht mehr mit der Folge zurückgenommen werden, dass dadurch die antragsgemäße Bewilligung von Altersteilzeit nachträglich rechtswidrig würde (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003, 2 A 362/03, NordÖR 2004, 78 f., VG Minden, Urteil vom 2.9.2008, 10 K 647/08 sowie VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 ). - VG Minden, 02.09.2008 - 10 K 647/08
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126
Bei auf eigenen Antrag ergehenden, den Beamtenstatus berührenden Entscheidungen (neben dem Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit etwa derjenige auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Beurlaubung ohne Bezüge) kann nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.1997, 2 C 3.96, BVerwGE 104, 375 ff.), auf die das Gericht ausdrücklich Bezug nimmt, der wirksam gestellte Antrag nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides an den Betroffenen ohne Zustimmung des Dienstherrn nicht mehr mit der Folge zurückgenommen werden, dass dadurch die antragsgemäße Bewilligung von Altersteilzeit nachträglich rechtswidrig würde (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003, 2 A 362/03, NordÖR 2004, 78 f., VG Minden, Urteil vom 2.9.2008, 10 K 647/08 sowie VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2007, AN 11 K 06.03963 ).
- VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 76/08
Widerruf einer Altersteilzeitregelung im sog. "Blockmodell" gegen den Willen des …
In der Literatur (…v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Loseblatt, Stand: März 2005, § 85a HBG Rn. 119 m.w.N.) wird dies mit überzeugenden Argumenten verneint, während in der Rechtsprechung (…vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 20.04.2005, Az.: 1 K 4320/04; offen gelassen vom VG Ansbach, Urt. v. 17.06.2009, Az.: AN 11 K 08.02126;… VG Minden, Urt. v. 02.09.2008, Az.: 10 K 647/08) eine Anwendung des § 49 VwVfG für möglich erachtet wird, wobei jedoch eine Begründung zumeist nicht gegeben wird.